Mit einer Bauhaftpflichtversicherung schützen Sie sich als Bauherr vor den Schäden, die sich bei der Durchführung von Baumaßnahmen ergeben können. Im Folgenden erfahren Sie, wann Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen sollten, ob und wie Sie die Kosten steuerlich geltend machen können und was die Bausumme mit der Bauherrenhaftpflicht zu tun hat.
Inhaltsverzeichnis
Bauherrenhaftpflichtversicherung – Was ist das?
Ein Bauherr ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch verantwortlich dafür, dass niemand infolge einer Baumaßnahme zu Schaden kommt.
Als Bauherr müssen Sie die Verkehrssicherungspflichten beachten. Diese beziehen sich z. B. auf die Baustelle selbst, die Zufahrten und das Lager, in dem das Baumaterial gelagert wird. Ihnen wird auch eine Auswahlpflicht auferlegt. Dies bedeutet, dass Sie den Architekten und die Handwerker sorgfältig auswählen müssen. Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass jegliche Unfallgefahr auf Ihrer Baustelle vermieden wird.
Kommt jemand zu Schaden, weil Sie Ihre Pflichten als Bauherr missachtet haben, kann diese Person Sie in Regress nehmen. Dies kann mit hohen finanziellen Folgen verbunden sein. Deshalb sollten Sie – unabhängig davon, ob Sie einen Neubau planen oder einen Altbau sanieren – an den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht denken.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie insbesondere bei größeren Bauvorhaben. Wurde die Bausumme mit einem Betrag von maximal [strong]20.000 Euro[/strong] festgelegt, sind die Schäden, die auf einer Baustelle entstehen, in der Regel durch ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Was ist zu beachten?
Planen Sie ein Bauvorhaben, sollten Sie zunächst prüfen, ob eventuelle Schäden durch ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Falls die Bausumme zu hoch ist, kommt der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht in Betracht.
Führen Sie die Baumaßnahmen alleine durch, setzen Sie Ihren Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrages hiervon in Kenntnis. Mögliche Schäden, die daraus resultieren, werden dann von dem Versicherungsschutz erfasst.
Bauherrenhaftpflicht – Wann abschließen?
Im Idealfall schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht ab, [strong]bevor[/strong] die Baumaßnahmen starten. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie schon den Architektenvertrag abgeschlossen. Damit beginnt auch die Haftung, die Sie als Bauherr übernehmen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens oder eines Sachschadens. Damit die Versicherung im Ernstfall einspringt, sollten Sie eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro wählen.
Die Dauer der Versicherung richtet sich nach dem, was Sie mit Ihrem Versicherer in dem Versicherungsvertrag geregelt haben. Sie endet spätestens, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Bauherrenhaftpflichtversicherung – Bei Sanierung nötig?
Die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht bietet Ihnen auch bei der Sanierung eines Altbaus einen umfassenden Versicherungsschutz.
Bauherrenhaftpflicht – Was ist versichert?
Die Bauherrenhaftpflicht deckt alle Risiken ab, für die ein Versicherungsnehmer als Bauherr in Haftung genommen werden kann. Im Detail übernimmt die Bauherrenhaftpflicht die folgenden Schäden:
Ein Bauarbeiter, der auf Ihrer Baustelle tätig ist, fällt von einem Baugerüst und verletzt sich. Dieser Personenschaden ist durch die Versicherung, die Sie als Bauherr abgeschlossen haben, gedeckt. Dies gilt auch dann, wenn die Folgen der Verletzung dazu führen, dass der Bauarbeiter invalide wird oder stirbt. Die Versicherung übernimmt sämtliche Kosten, die für medizinische Behandlungen oder therapeutische Maßnahmen notwendig sind. Muss der geschädigte Bauarbeiter an einer Umschulung teilnehmen oder bezieht er infolge des Schadens eine Rentenleistung, tritt die Versicherung auch hier für die Übernahme der Kosten ein.
Sachschäden ergeben sich, wenn das Eigentum einer anderen Person geschädigt wird. Kommt z. B. ein fremder Pkw infolge eines Unfalls zu Schaden, den ein von Ihnen beauftragter Bauarbeiter verursacht hat, kann der Eigentümer sich wegen der Begleichung des Schadens an Sie wenden. Haben Sie vor Beginn der Baumaßnahmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können Sie die Schadensmeldung direkt an Ihren Versicherungsberater weiterleiten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt für die Übernahme aller Reparaturkosten ein. Im Fall eines Totalschadens wird der geschädigten Person der Zeitwert des Gegenstandes ersetzt.
Vermögensschäden leiten sich aus den Folgen eines Unfalls ab, der sich auf einer Baustelle ergeben hat. Sie bestehen in einem Verdienstausfall oder einem Nutzungsausfall. Die Haftpflichtversicherung, die Sie als Bauherr abschließen, übernimmt z. B. die Kosten für einen Mietwagen, wenn der eigene Pkw dem Eigentümer wegen der Reparatur nicht zur Verfügung steht.
Der Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflicht erstreckt sich nicht auf die Schäden, die entstanden sind, weil Sie als Bauherr Ihre Verkehrssicherungspflicht oder Ihre Auswahlpflicht vorsätzlich missachtet haben.
Was gehört zur Bausumme?
Bei der Festlegung der Beiträge zu Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung orientiert sich die Versicherung an der Gesamtbausumme. Diese setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
- Herstellungskosten des Gebäudes
- Kosten, die für die Baugenehmigung oder andere behördliche Maßnahmen anfallen
- Gebühren für den Makler und Bauzinsen
- Geldbeschaffungskosten
- Eigenleistungen (hierzu gehört auch die Nachbarschaftshilfe)
Zur Bausumme gehören dagegen nicht die Kosten, die Sie bei dem Kauf des Grundstücks aufgewendet haben, auf dem das Haus errichtet werden soll.
Bauherrenhaftpflicht – Werbungskosten oder Herstellungskosten?
Mit Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht entstehen Ihnen Kosten, die Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen können. Die Beiträge zu der Versicherung stellen in voller Höhe sofort abzugsfähige Werbungskosten dar. Sie setzen die Kosten als Abzugsposten von ihren Mieteinnahmen an und mindern dadurch ihre steuerlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Um hiervon zu profitieren, deklarieren Sie die Kosten für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Anlage V Ihrer privaten Steuererklärung.
Nutzen Sie den sanierten Altbau oder den Neubau zu [strong]eigenen Wohnzwecken[/strong], können Sie die Kosten für die Bauhaftpflichtversicherung weder als Werbungskosten noch als Herstellungskosten des Gebäudes steuerlich geltend machen.
Weitere Infos: https://www.kann-man-das-absetzen.de/bauherren-haftpflichtversicherung/
Bauherrenhaftpflicht – Warum vergleichen?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. Dabei weichen die Konditionen der Versicherungsverträge voneinander ab. Damit Sie das für sich günstigste Angebot wählen, sollten Sie diese vergleichen.
Welche Anbieter gibt es?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten.
Wie sind die Vertragslaufzeiten der Anbieter?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird für zwei bis drei Jahre abgeschlossen. Sie endet spätestens, wenn alle Baumaßnahmen beendet sind.
Was kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung im Schnitt?
Die Beiträge, die Sie für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlen müssen, richten sich nach der Bausumme und den Konditionen, die im Versicherungsvertrag festgelegt wurden. Im Schnitt liegen die Kosten zwischen 25 Euro und 120 Euro. Der Betrag wird in der Regel mit einer Einmalzahlung beglichen.
Unser Fazit
Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Ihnen obliegen alle Verkehrssicherungspflichten und die Auswahlpflicht. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn die Bausumme über 20.000 Euro liegt. Bei einer geringeren Bausumme wird im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung aktiv.
Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss einer separaten Versicherung die Höhe der Bausumme für Ihr Bauvorhaben. Übersteigt die Bausumme den Betrag von 20.000 Euro, schließen Sie die Versicherung ab, bevor Sie mit den Baumaßnahmen beginnen. Die Beitragszahlung – diese wird in der Regel mit einem Einmalbetrag beglichen – richtet sich nach der Bausumme. Die Bausumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das Gebäude und alle Aufwendungen zusammen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes entstehen. Hierzu gehören z. B. auch die Gebühren des Maklers, die Bauzinsen und Ihre Eigenleistungen.
Im Schadensfall übernimmt Ihre Bauhaftpflichtversicherung die folgenden Schäden:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Errichten Sie eine Immobilie, die Sie anschließend vermieten möchten, können Sie die Kosten für die Bauherrenhaftpflicht als sofort abzugsfähige Werbungskosten von Ihren Mieteinnahmen abziehen. Sie mindern hierdurch Ihre Steuerlast.
Weil die Bauherrenhaftpflicht im Leistungsprogramm vieler Anbieter enthalten ist, sollten Sie hinsichtlich der Konditionen im Versicherungsvertrag einen Vergleich durchführen. Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflicht bewegt sich zwischen zwei und drei Jahren. Sie endet spätestens, wenn der Bau fertiggestellt ist. Im Schnitt zahlen Sie für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung einen Betrag zwischen 25 Euro und 120 Euro.