Fördermittel Haussanierung – Alle Varianten

Den Traum vom Eigenheim erfüllen und mit Fördermitteln fördern lassen

Das eigene Zuhause ist immer noch für viele der größte Traum. Es scheitert jedoch allzu oft am Geld. Wenn Einkommen zu niedrig und Kaufpreise zu hoch sind, dann scheint das Ziel vom Eigenheim in unerreichbarer Ferne. Jedoch hat die Bundesregierung ein Interesse daran, möglichst vielen Bürgern zu einem eigenen Haus oder Eigentumswohnung zu verhelfen. In jungen Jahren errichtet, ist eine abbezahlte Immobilie im Alter ein guter Grundstein für eine Altersvorsorge. Außerdem sinkt so der Bedarf an Sozialwohnungen oder anderen Eingriffen in den Wohnungsmarkt durch den Staat. Deshalb gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zahlreiche Möglichkeiten, günstig an Wohneigentum zu kommen. Grundsätzlich muss man hier zwischen Zuschüssen und Darlehen unterscheiden. In Zeiten steigender Zinsen sind jedoch auch die Kredite der KfW ausgesprochen interessant und wesentlich günstiger, als es viele Hausbanken derzeit anbieten.

Was kann gefördert werden?

Die Förderungen durch die KfW steht auf vier Säulen:
  • Kauferleichterung für selbst genutztes Wohneigentum
  • Energetische Sanierung
  • Barrierefreies Bauen
  • Denkmalschutz

Selbst genutztes Wohneigentum fördern lassen

Die KfW unterstützt Kauf- und Bauwillige, die für sich selbst bauen wollen. Die Errichtung von Mietobjekten ist damit über diesen Weg nicht direkt förderungsfähig. Das grundsätzliche Bau- oder Kaufdarlehen der KfW lässt sich aber hervorragend mit anderen Fördermöglichkeiten kombinieren. Der Kauf oder Neubau einer Immobilie wird mit 100.000 Euro gefördert. Die Förderung wird als Kredit ausgezahlt. Der Zinssatz beträgt ca. 4 Prozent. Der Kredit läuft mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Drei tilgungsfreie Anlaufjahre werden dem Kreditnehmer zugestanden. Die Zinsbindung beträgt 5 Jahre. Zugegeben, 100.000 Euro klingen nach nicht besonders viel. Wer aber schlau ist, der kann diese Summe geschickt nutzen. Für 100.000 Euro bekommt man selbst in hochpreisigen Städten wie Frankfurt am Main eine kleine Eigentumswohnung oder Apartment in einem Wohnkomplex. Das Verbot zur Vermietung gilt nur für 12 Monate. Danach kann man die ursprünglich für die Selbstnutzung angeschaffte Immobilie „verwendungsunschädlich“ weiter vermieten. Mit anderen Worten: Nach einem Jahr vermietet man das Apartment in Höhe der Tilgungssumme weiter – und beantragt den nächsten Kredit. Die mehrfache Beantragung ist grundsätzlich möglich. Die einzige Bedingung ist, dass der Antragsteller wieder 12 Monate in der Immobilie wohnt. Damit sich das wirklich lohnt, sollte man aber früh anfangen und ein sicheres Einkommen haben. Jungen Beamten steht so ein interessanter Weg für einen ordentlichen Vermögensaufbau offen. Aber Vorsicht: So verlockend das auch klingen mag, man häuft auf diesem Weg schnell hohe Schulden an. Diese sind zwar durch die entsprechenden Immobilienwerte gedeckt. Aber man sollte niemals aus den Augen verlieren, dass man hier mit geliehenem Geld jongliert.

Geschenke vom Staat sichern

Für bau- oder kaufwillige Familien hat der Staat ein besonderes Geschenk parat. Mit dem „Baukindergeld“ greift er tief in die Tasche. Mit 12.000 Euro für ein Kind kann man schon von einem ordentlichen Zuschuss für die Wohnimmobilie sprechen. Gezahlt wird 10 Jahre lang in Raten zu 1200 Euro. Mit zwei Kindern hat man so schon die Heizungsanlage finanziert. Hier muss man aber schnell sein. Die Mittel sind begrenzt und die Nachfrage ist hoch. Voraussetzungen sind ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro. Bei einem Doppelverdienerhaushalt mit Zusatzeinkommen muss man da schon aufpassen. Dafür gibt es für das Zweite und jedes Weitere schon 15.000 Euro. Das ist sozusagen ein Familienbildungsprogramm durch die Hintertür.

Alternative: Genossenschaftliche Wohnung

Eine genossenschaftliche Wohnung ist ein beliebter Weg, um günstigen Wohnraum zu erwerben. Genossenschaften arbeiten meistens besonders wirtschaftlich und errichten große Immobilien mit gleichförmigen Wohneinheiten. Man erwirbt dort Eigentum, indem man Anteile an der Genossenschaft kauft. Da die Finanzierung grundsätzlich durch die Genossenschaft gesichert ist, kann die KfW hier besonders günstige Kredite anbieten. Der Zinssatz liegt ab ca. 1%. Er hängt davon ab, wie lange die Zinsbildung gelten soll. Hinzu kommt, dass man bis zu 15 % Tilgungszuschuss beantragen kann. Von einem maximal möglichen Kredit von 100.000 Euro muss man damit nur 85.000 Euro plus Zinsen wieder zurückzahlen. Diese massive Förderung von genossenschaftlichen Wohnungen soll den allgemein hohen Bedarf an Wohnimmobilien entgegenwirken.

Zwei Tilgungsformen möglich

Die KfW bietet zwei Möglichkeiten der Tilgung an:
  • Kontinuierliche Tilgung inklusive Zinsen.
  • Nur Zinszahlung über die Vertragslaufzeit und Rückzahlung des Kreditbetrags am Ende.
Die kontinuierliche Tilgung inklusive Zinsen ist der übliche Weg. Man zahlt einen gewissen Betrag bis zum Ende und kann die Immobilie dann als die eigene betrachten. Bei 100.000 Euro maximaler Förderungshöhe und einem Zinssatz von 2.5 Prozent bei maximaler Zinsbindung kommt man so auf eine Tilgungssumme von ca. 1000 Euro, die im Monat zu zahlen ist. Die zweite Variante nennt man „Tilgung mit endfälligem Darlehen“. Dieses Angebot ist aufgrund der langen Laufzeiten absolut eine Überlegung wert. Hier hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, die Inflation für sich arbeiten zu lassen. Durchschnittliche 3 % Inflation pro Jahr summieren sich in 10 Jahren durch den Zinseszinseffekt auf knappe 40 % auf. Mit einem endfälligen Darlehen zahlt man so faktisch nur 60.000 Euro von den ursprünglich aufgenommenen 100.000 Euro zurück. Die Zinslast von 1000 – 2500 Euro pro Jahr lässt bei einem durchschnittlichen Einkommen spielend bewältigen. Rechnet man dann noch die Wertsteigerung der Wohnimmobilie dagegen und verkauft diese am Ende der Laufzeit wieder, kann man von einem satten Gewinn ausgehen. Aber wie gesagt: Vorsicht ist angezeigt. Was sich so schön rechnet, braucht Kontrolle, Disziplin und Übersicht. Aber grundsätzlich ist auch dieser Weg eine sehr interessante Möglichkeit für einen hübschen Vermögensaufbau.

Energetische Sanierung fördern lassen

Der Staat hat ein großes Interesse daran, dass die Haushalte Energie sparen. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger muss auch produziert oder aus dem Ausland eingekauft werden. Optimal sind deshalb Immobilien mit Passivhaus-Standard. Das sind Gebäude, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen. Technisch ist das möglich, dieses Niveau zu erreichen ist heute jedoch noch sehr teuer. Es muss deshalb nicht gleich Passivhaus-Standard sein. Eine „einfache“ Isolierung von Fassaden und Einbau von Wärmeschutzfenstern senkt den Bedarf an Heizenergie bereits erheblich. Interessant an den Förderungsmöglichkeiten ist, dass die Kreditangebote höher sind als beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Für die energetische Sanierung stellt die KfW bis zu 150.000 Euro pro Einheit bzw. Immobilie bereit. Das besonders Spannende daran ist, dass die Bedingung der „Selbstgenutzten Wohnimmobilie“ bei dieser Förderung wegfällt. Selbst Unternehmen können sich auf diesem Weg einen günstigen Kredit für eine Sanierung ihrer Immobilie beantragen. Zinshöhe und Sollzinsbindung sind hier KfW typisch auf dem gleichen Niveau wie bei der Wohnförderung. Zur energetischen Sanierung gehören folgende Maßnahmen:
  • Dämmung von Fassaden
  • Austausch der Verglasung
  • Dämmung von Dächern
  • Einbau von Photovoltaik und Solarthermie
  • Bau von Windkraftwerken und Biogasanlagen
  • Einbau energiesparender Heizungen
  • Kosten für einen Energieberater
  • Zusatzkosten wie z. B. ein hydraulischer Abgleich.
Förderkredite sind schon ab 0,55 % erhältlich. Die Höhe des Kredits ist auf 150.000 Euro begrenzt. Dabei ist es aber unerheblich, ob ein bestehendes Haus saniert oder ein neues Gebäude errichtet werden soll. Für den Kredit lässt sich ein Tilgungszuschuss von 5 bis 25 % beantragen. Darüber hinaus gibt es noch einige zusätzliche Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Energieberater oder eine Baubegleitung gehören dazu, denn sie sichern die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen ab.

Die Wasserstoff-Offensive nutzen

Die Bundesregierung sieht parteienübergreifend im Wasserstoff das Energieträgersystem der Zukunft. Die Vorteile dieses natürlichen Gases sind auch zu bestechend: Es verbrennt zu nichts anderem als zu reinem Wasserdampf. Damit ist Wasserstoff wesentlich umweltfreundlicher als fossile oder kohlenstoffbasierte Energieträger, bei deren Verbrennung Kohlendioxid entsteht. Hier packt die Regierung deshalb besonders tief in die Schatzkiste: Der Einbau einer Brennstoffzelle wird mit bis zu 34.500 Euro als ZUSCHUSS gefördert.

Was ist eine Brennstoffzelle?

Eine Brennstoffzelle ist ein Gerät, mit dem sich Strom aus Wasserstoff gewinnen lässt. Der besondere Vorteil dieser Technologie ist, dass der Strom „kalt und direkt“ produziert wird. Damit hat sie einen enormen Wirkungsgrad, der weit über dem traditionellen Ansatz der Energieerzeugung durch Brennstoffe steht. Dieser geht folgendermaßen:
  • 1. Wasser wird durch Wärme verdampft.
  • 2. Der Dampf wird durch eine Turbine geleitet.
  • 3. Die Turbine treibt einen Generator an.
  • 4. Der Generator produziert Strom.
Mit jedem Schritt geht Energie verloren. Der Wirkungsgrad ist damit entsprechen gering. Außerdem ist die erforderliche Technologie sehr teuer und schwerfällig. Die Brennstoffzelle umgeht diesen komplizierten, verlustreichen Weg der Stromerzeugung und setzt den ankommenden Wasserstoff direkt in Strom um. Als Abfallprodukt entsteht reines Wasser.

Wer braucht eine Brennstoffzelle?

Gegenwärtig sind Brennstoffzellen als Energielieferant für heimische Anwendungen noch sehr begrenzt. Ein interessanter Ansatz ist der Einsatz einer Brennstoffzelle in Kombination mit einem Stromspeicher. Damit kann man beispielsweise sein Elektromobil aufladen. Ein konsequent auf LED-Leuchtmittel umgebautes Gebäude lässt sich über diesen Weg auch wirtschaftlich beleuchten. Aber eines steht fest: Die Bundesregierung hat sich auf den Wasserstoff als Energieträger der Zukunft festgelegt. Noch sind dazu hohe technische Hürden zu meistern. Aber er wird definitiv kommen. Darum ist es schlau, sich jetzt schon technisch darauf vorzubereiten . Der Einbau eines Stromspeichers ist unter Umständen ebenfalls förderfähig. Hier haben die einzelnen Bundesländer eigene Regeln und Programme beschlossen.

Altersgerechtes Bauen und fördern lassen

Je länger eine Person im Alter in den eigenen vier Wänden bleiben kann, desto weniger ist sie auf eine umfassende staatliche Betreuung angewiesen. Noch heute ist der Lebensabend im Altersheim eher die Ausnahme. Die meisten bleiben bis zu ihrem letzten Tag im eigenen Zuhause. Damit das möglich ist, muss die Wohneinheit altersgerecht angepasst werden. Wer schlau ist, der berücksichtigt viele dieser Anpassungen bereits in der Bauphase. Mit extra breiten Türen und Treppenläufen, möglichst wenig Stufen am Eingang oder schon einer vorgeplanten Rollstuhlrampe ist man auf alle Eventualitäten vorbereitet. Der Einbau von Treppenliften, Handgriffen, Duschsitzen und Aufstiegshilfen lässt sich dann später noch umsetzen. Der Staat kommt den Bürgern hier weit entgegen . Nicht nur Eigentumsimmobilien können für einen barrierefreien Umbau gefördert werden, sondern auch Mietwohnungen. Hier werden Kreditsummen bis 50.000 Euro bereitgestellt. Der Zinssatz beträgt ca. 3,6 %. Neben dem Umbau auf Barrierefreiheit sind mit diesem Programm auch Schutzmaßnahmen gegen Einbruch finanzierbar. Statt dem Umbau der eigenen Wohnung kann die Kreditsumme für den Kauf einer bereits umgebauten Wohnung genutzt werden. Darüber hinaus gibt es bis zu 6250 Euro pro Person und Wohneinheit an direkter Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Das macht die Förderung für ältere Ehepaare besonders interessant. Mit knapp 13.000 Euro lässt sich in einer Wohnung schon viel erreichen, wie folgendes Beispiel zeigt:
  • Treppenlift: 4000 Euro
  • Dusche mit Sitz und ebenerdiger Tasse: 2000 Euro
  • Toilette mit Sitzhilfe und automatischer Komfort – Hygienespülung: 4000 Euro.
  • Smart-Home Erweiterungen: 3000 Euro
Vor allem die selbsttätige Verrichtung der Körperpflege ist für eingeschränkte Personen sehr wichtig. Mit einem entsprechend umgebauten Badezimmer ist das bis ins hohe Alter möglich. Die Technologien von heute können sehr viel zum Lebenskomfort in den letzten Jahren beitragen. So umgebaut, ist die Wohnung für eingeschränkte Personen schon deutlich einfacher und komfortabler zu nutzen. Die Smart-Home Anwendungen sind so benutzerfreundlich, dass man sie auch im hohen Alter lernen kann. Dafür haben die Senioren die volle Kontrolle über alle Leuchtmittel und Kameras griffbereit am Tablet verfügbar. Das gibt auch ein Gefühl von Sicherheit, welches im Alter besonders wichtig ist.

Denkmalgeschützte Gebäude fördern lassen

Im Zuge der „Dämmoffensive“ hat man auch seitens der Bundesregierung erkannt, dass man mancherorts über das Ziel hinaus geschossen ist. Viele wunderschöne Gründerzeitfassaden sind mitsamt ihren Klinkerwänden und Stuckornamenten unter dezimeterdicken Styroporflächen verschwunden. Damit die deutschen Städte nicht zum gesichtslosen Einheitslook verkommen, fördert die Regierung gezielt den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Das ist vor allem im Hinblick auf die energetische Sanierung nicht so einfach. Man kann Innenwände nicht in der Weise mit Hartschaum oder Glaswolle dämmen, wie es mit Außenfassaden möglich ist. Dennoch ist die Innendämmung nicht völlig unmöglich. Der Werkstoff der Wahl heißt hier „Kieselerde“. Die Dämmplatten aus diesem Material bieten nicht nur einen interessanten Wärmeschutz. Sie sorgen auch für ein besonders ausgeglichenes Wohnklima mit gleichbleibender Luftfeuchtigkeit. Damit wirken sie Schimmel entgegen, was bei falsch sanierten Altbauten ein häufiges Problem ist. Ein direktes staatliches Förderprogramm für denkmalgeschützte Gebäude gibt es in diesem Sinne nicht. Was es aber gibt, sind erhebliche steuerliche Erleichterungen, welche die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen für Investoren besonders interessant machen. Das Stichwort heißt hier „Denkmal Afa“. Die steuerliche Förderung von Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude ist manchen Bundesländern bis zu 35 % wert. Daneben gibt es einige Institutionen, die sanierungswilligen Besitzern denkmalgeschützter Gebäude gerne unter die Arme greifen. Diese sind die Folgenden:
  • Örtliche Denkmalschutzbehörde
  • Landesdenkmalämter
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Hier lohnt es sich immer nachzufragen und nach Fördermitteln zu forschen.

Nicht träumen, sondern machen!

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Bundesregierung und die Länder mit ihren Fördermöglichkeiten den bauwilligen Bürgern weit entgegen kommt. Zwar sind die Kosten für Grundstück, Baumaterialien, Handwerker und Nebenkosten immer noch enorm hoch. In Summe lohnt es sich aber stets, mit einem spitzen Bleistift den Traum vom Eigenheim einmal durchzurechnen. Die Banken, Sparkassen und Bausparkassen bieten dazu auch umfassende Beratungen an. Auch Volkshochschulen machen häufig Informationsabende, welche zur Entscheidungsfindung beitragen können. Darum: Drei mal informieren und erst dann entscheiden ist weise. Aber man sollte den Wunsch vom Eigenheim nicht vorschnell zum unerfüllbaren Traum erklären. Heute ist wirklich viel möglich, wenn man die richtigen Fördermittel kennt.
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